Lebensraum & kulturelles Erbe

WINTERSCHNITT 2023

Die Natur- und Kulturinitiative Streuobstwiesen Kottenheim e.V. führte von Ende Januar bis Mitte März 2023 Pflegemaßnahmen an bestehenden Obstbäumen durch. Die Arbeiten wurden erneut von Obstbaumexperte Christoph Vanberg und geschulten Mitgliedern des Vereins sowie von weiteren Helferinnen und Helfern durchgeführt. Mit jedem Streuobstwiesenbesitzer wurde eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen, die unter anderem Nutzung, Haftung, Datenspeicherung und Pflückrechte regelt (Download hier). Der Verein setzte zur Pflege der Bäume letztmalig massiv Fördermittel der Europäischen Union und des Landes Rheinland-Pfalz ein.  An 36 Bäumen wurde eine eine Erstpflege durchgeführt. Außerdem wurde an erfassten und bereits gepflegten Bäumen Misteln entfernt und teilweise an einen Heilkräutervertrieb weitergegeben.

 

Wann darf wer Bäume schneiden?

Der Pflegeschnitt ist ganzjährig erlaubt. Grundsätzlich dürfen nur Eigentümer, Pächter oder berechtigte Personen Bäume beschneiden oder andere Pflegemaßnahmen durchführen. Die Pflegemaßnahmen im Rahmen unsere Förderprogramms erfolgen ausschließlich an Bäumen, zu denen wir eine unterzeichnete Nutzungsvereinbarung (Link zum Download) haben. Darin vereinbaren wir Nutzungsrechte, Haftung, Kosten, Pflückrechte, Datennutzung und alles weitere.

 

Misteln bedrohen die Streuobstwiesen

Mistelsamen werden von Vögeln durch Ausscheidungen übertragen und wachsen auf Bäumen als Schmarotzer. Sie nehmen dem Baum Kraft und wertvolle Stoffe, bei starkem und lange anhaltendem Mistelbefall stirbt der Baum. In den Kotteme Streuobstwiesen sind mehr als zwei Drittel der Bäume von Misteln befallen. Manche Mistel erreicht dabei einen rundlichen Umfang von weit über 100 Centimetern und kann dabei über 10 Kilogramm wiegen. Im Gegensatz zu vielen Gebieten in Deutschland sind in den Kotteme Streuobstwiesen auch Birnbäume von Misteln befallen. Die fachgerechte Entfernung der Misteln kann das Leben der Bäume verlängern. In der Regel schneidet man Äste mit Misteln je nach Größe der Misteln bis zu 50 Centimeter vor der Mistel ab. Handelt es sich aber um tragende wichtige Äste, kann man auch nur die Mistel entfernen, die dann aber in den Folgejahren wieder austreiben wird.

Hier finden Sie einen sehr interessanten Artikel im Blick Aktuell - geschrieben von unserem Mitglied C. Vanberg (Link zur PDF).

 

Wer darf Misteln
entfernen?



Die Mistel steht nicht in der Bundesartenschutzverordnung und damit in Rheinland-Pfalz nicht unter Naturschutz! Eigentümer oder Pächter von Bäumen dürfen somit Misteln schneiden. Wir vereinbaren in unseren Nutzungsverträgen mit Eigentümern und Pächtern die Entfernung der Misteln und deren Weiterverwendung.

 

Verwendung in
der Pharmazie



Wir arbeiten mit der Firma Heilkräuter Gorges im Hunsrück zusammen, denen wir im Frühjahr 2019 Mistelblüten verkauften, die wir im Rahmen der Schnittmaßnahmen an den Obstbäumen ernten konnten.

 

Misteln als
Weihnachtsdeko



Man sieht zur Adventszeit auf vielen Märkten Mistelzweige zu stattlichen Preisen. Auch in dieser Zeit dürfen nur Eigentümer, Pächter und berechtigte Personen Misteln an Bäumen entfernen. Wir haben in 2018 bis 2022  je einen Anhänger voll mit Mistelzweigen geerntet und im Rahmen des Kotteme Weihnachtsbaumverkaufs interessierten Bürgern geschenkt und uns über ein kleines Dankeschön gefreut.